Pensionsvorsorge
Die Kapitalversicherung dient grundsätzlich dazu Vermögen aufzubauen. Dies kann die Vorsorge für das eigene Alter betreffen (Pensionsvorsorge), die Anschaffung einer Immobilie, die Abdeckung der Abfertigungen von Mitarbeitern aber auch andere Gründe für Bedarf an Kapital.
Bei der Kapitalversicherung werden „im groben Überblick“, folgende Varianten unterschieden:
Erlebens- und Rentenversicherung
Die staatliche Pension wird immer geringer und die private Pensionsvorsorge daher umso bedeutender. Selbst geringe, monatliche Beiträge können, bei Versicherungsabschluss in jungen Jahren, zu hohen Ablaufleistungen führen.
Die einbezahlten Beiträge werden vom Versicherer in Haus und Grundbesitz, Anleihen und andere mündelsichere Veranlagungen investiert. Zum vereinbarten Ablauftermin wird die Versicherungssumme (garantierter Betrag) plus Gewinnbeteiligung (markabhängig) ausbezahlt. Die Leistung kann wunschgemäß als einmalige Zahlung oder als lebenslange Rente bezogen werden.
Durch die Bezahlung der 4%igen Versicherungssteuer auf die laufenden Prämien, ist die einzige staatliche Abgabe die diese Versicherung betrifft. Es wird weder eine Kapitalertragssteuer fällig, noch wird die Ablaufleistung (bis zu einer gewissen Grenze, die man den kapitalisierten Wert der Rente nennt) versteuert.
Die Voraussetzung für diese steuerliche Begünstigung besteht in einer mindestens 10-jährigen Laufzeit des Vertrages. Wird die Polizze vorzeitig aufgelöst, muß die Steuer nachbezahlt werden.
Zusammenfassung in Kurzform
Die Vorteile auf einen Blick:
- klassische, sichere Art der Veranlagung
- keine Kapitalertragssteuer und keine Einkommenssteuer
- 25% der Beiträge steuerlich als Sonderausgaben absetzbar
Die Nachteile auf einen Blick:
- Performance (Ertrag) nicht so hoch wie bei der Fondsveranlagung
- Für kurzfristige Veranlagung eher ungeeignet
Derzeit können 25% der Beiträge für Kapitalversicherungen als Sonderausgaben, steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Steuervorteil birgt jedoch die Bedingung, die Ablaufleistung als lebenslange Rente zu beziehen. Sollten Sie eine einmalige Leistung beziehen wollen, würde die Finanzbehörde eine Nachversteuerung vornehmen. Jedem sei daher empfohlen sich gut zu überlegen ob er die Beiträge steuerlich geltend machen möchte oder nicht.
Staatlich geförderte Pensionsvorsorge
Die staatlich geförderte Pensionsvorsorge stellt eine besonders begünstigte Form der Pensionsversicherung dar, die in erster Linie auf den Bezug einer monatlichen Alterspension abgestimmt ist.
Zusammenfassung in Kurzform
Die Vorteile auf einen Blick:
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klassische, sichere Art der Veranlagung
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keine Kapitalertragssteuer und keine Einkommenssteuer
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Befreiung von der Versicherungssteuer
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Zusätzlich staatlicher Zuschuss in Höhe von derzeit 9% der laufenden Prämie
Die Nachteile auf einen Blick:
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Performance (Ertrag) nicht so hoch wie bei der Fondsveranlagung
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Für kurzfristige Veranlagung eher ungeeignet
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Ausschließlich auf Leistung einer monatlichen Alterspension abgestimmt
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Wird doch eine Kapitalleistung gewünscht, so wird die halbe Förderung gestrichen und eine Nachversteuerung vorgenommen.
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