Haus & Heim

Welche Werte darf ich nicht vergessen?

 Durch eine Eigenheim- & Haushaltsversicherung lässt sich versichern:

  • Gebäude, Wohnhaus, Gartenhaus, Garage
  • Inhalt meiner Wohnung oder meines Hauses, wie z.B. Möbel, Kleidung, E-Geräte, Ge- und Verbrauchsgegenstände, …. usw.
  • Besondere Wertgegenstände wie Schmuck, Gold, Münz- und Briefmarkensammlungen, Antiquitäten, Kunstgegenstände, ….

Wogegen kann ich diese Werte schützen?

 

Feuerversicherung:

 

Diese deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag (meist direkt und indirekt) und Explosion.

Ferner werden die notwendigen Aufräum-, Abbruch, De- und Remontage-Kosten nach einem Schadenfall übernommen.

Tipp: Brandschutt ist als Sonderabfall zu entsorgen und verursacht zusätzliche Kosten! Achten Sie darauf, dass diese Entsorgungskosten in Ihrer Polizze berücksichtigt sind! 

Surmschadenversicherung:

 

Diese Sparte umfasst mehr als nur den herkömmlichen Sturm. Versichert gilt auch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Wie steht es jedoch mit außergewöhnlichen Naturereignissen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen und anderer Katastrophen ?

Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Jahre (landesweite Überschwemmungen) bieten Versicherer gegen diese Gefahren nur bei vorheriger Risikoprüfung und bis zu gewissen Maximalbeträgen Deckungsschutz. Sollte in Ihrem Fall Bedarf oder Interesse an einer Katastrophendeckung bestehen, erstellen wir Ihnen gerne Ihr individuelles Anbot.

Tipp: Bei heftigen Regenfällen kommt es immer wieder vor, dass Niederschlagswasser in das Gebäude (speziell in den Keller oder über das Dach) eindringt ohne das ein Sturmschaden vorliegt. Achten Sie darauf, dass diese im Rahmen der Deckung für „Niederschlagsschäden“ mitversichert wurden. 

Leitungswasserschadenversicherung:

 

Die Leitungswasserschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Wasserrohrgebrechen entstehen. Es kann sich dabei z.B. um Rohrbruch, Frost, Korrosion, Verstopfung oder dergleichen handeln.

Die notwendigen Installateurkosten zur Schadensbehebung werden gleicher weise übernommen, wie der Schaden am Wohnungsinhalt, der durch das austretende Wasser entstanden ist. Sollte ein unbeteiligter Dritter zu Schaden gekommen sein (z.B. der Mieter unter Ihnen) so werden seine Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung abgegolten.

Tipp: Leicht kann man sich täuschen lassen, doch Leitungswasser-Deckung ist nicht gleich Leitungswasser-Deckung. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Vertrag zumindest die „Variante C“ versicht ist, da diese auch Korrosion, Dichtungsschäden, Rost und Verstopfung abdeckt. In der wesentlich preisgünstigeren „Variante A“ finden nur Rohrbruch und Frostschäden Deckung.

Haftpflichtversicherung:

 

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz übernimmt Haftpflicht-Forderungen die an Sie als Hausinhaber gestellt werden. Außerdem übernimmt Sie Ihre Verteidigung, sollten die Forderungen des Gegners unbegründet sein.

Klassische Fälle, für die Deckung besteht:

  • Als Hausbesitzer sind Sie für die Schneeräumung Ihres Gehsteiges verantwortlich. Sollte jemand stürzen, so würden Sie zur Rechenschaft gezogen. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die anfallenden Kosten.
  • Ein Dachziegel Ihres Hauses löst sich und verletzt einen Passanten oder beschädigt ein geparktes Kfz
  • Ein Baum der auf Ihrem Grundstück steht stürzt auf das Nebenhaus.

Tipp: In vielen Versicherungsangeboten ist bereits eine kostenlose Bauherren-Haftpflichtversicherung inkludiert. Diese ist unbedingt erforderlich um bei Umbauarbeiten im Eigenheim voll abgesichert zu sein. 

Glasbruchversicherung:

 

Die Glasbruchversicherung übernimmt die Wiederverglasungskosten nach Bruch von Flachglas. Dabei kann es sich z.B. handeln um: Fensterglas, Vitrinenverglasung, Tischplatten, Bilderverglasung usw., nicht aber um Trinkgläser, Vasen, Kristallluster und dergleichen. Meist ist die Glasbruchversicherung automatisch in der Haushaltsversicherung inkludiert, kann aber auch als getrennte Deckung nur für die Gebäudeverglasung abgeschlossen werden.

Tipp : Beinhaltet Ihre Glasbruchversicherung auch Cerankochfelder und Kunststoffverglasungen (z.B. Duschkabinenabdeckungen)?

Haushaltsversicherung

Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung, deckt die Haushaltsversicherung Schäden ab, die am Wohnungsinhalt entstehen.

Grundsätzlich gelten versichert:

  • Feuer
  • Sturm
  • Einbruch
  • Leitungswasser
  • Glas
  • Privathaftpflicht

Klassische Fälle für die Privathaftpflichtversicherung:

  • Sie verschulden einen Leitungswasserschaden der die Wohnung unter Ihnen beschädigt
  • Durch eine ungeschickte Bewegung beschädigen Sie jemandes Brille oder werfen sein Handy zu Boden
  • Beim Radfahren streifen Sie ein geparktes Fahrzeug
  • Während des Schi-Fahrens kollidieren Sie mit einem anderen Pisten-Benutzer und verletzten diesen

 

Mögliche Erweiterungen sin unter Anderem:

  • Kosten einer Ersatzunterkunft nach einem Schadensfall
  • Wiederbeschaffung von Dokumenten
  • Schlüsseldienst
  • Vandalismus an Wohnungstüren und Briefkästen
  • Indirekter Blitzschlag und Vandalismus
  • Telefonmissbrauch
  • Diebstahl von Sachen des pers. Bedarfs aus dem Kfz
  • Reisegepäck
  • Fahrräder gegen Diebstahl
  • Kühlgut
  • E-Geräteversicherung

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